Das Schweizer Parlament hat eine umfassende Reform des Gesellschaftsrechts beschlossen. Die Änderungen betreffen sowohl Aktiengesellschaften (AG) als auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und werden schrittweise eingeführt.
Überblick über die wichtigsten Neuerungen
Die Reform des Schweizer Gesellschaftsrechts ist die umfangreichste seit Jahrzehnten und zielt darauf ab, das Schweizer Recht an internationale Standards anzupassen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken.
Kernelemente der Reform
- Flexibilisierung der Kapitalvorschriften
- Modernisierung der Corporate Governance
- Vereinfachung administrativer Prozesse
- Stärkung der Aktionärs- und Gesellschafterrechte
- Digitalisierung von Gesellschaftsverfahren
Änderungen für Aktiengesellschaften (AG)
1. Kapitalband-System
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung des Kapitalband-Systems. Dieses ermöglicht es dem Verwaltungsrat, das Aktienkapital innerhalb eines vordefinierten Bands zu erhöhen oder zu reduzieren, ohne dass eine Generalversammlung erforderlich ist.
Vorteile des Kapitalband-Systems:
- Schnellere Reaktion auf Marktveränderungen
- Flexiblere Finanzierungsmöglichkeiten
- Geringere administrative Kosten
- Erhöhte Attraktivität für Investoren
2. Vereinfachte Kapitalherabsetzung
Die Verfahren zur Kapitalherabsetzung werden vereinfacht. Insbesondere bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung fallen die bisherigen Wartefristen weg, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Digitale Generalversammlungen
Die Reform ermöglicht es Unternehmen, Generalversammlungen vollständig digital durchzuführen. Dies war bereits während der Corona-Pandemie temporär möglich und wird nun dauerhaft ins Gesetz aufgenommen.
Änderungen für GmbH
1. Flexiblere Stammkapitalregeln
Für GmbH werden die Stammkapitalregeln flexibilisiert. Das Mindestkapital bleibt bei CHF 20'000, aber die Liberierung kann unter bestimmten Umständen gestaffelt erfolgen.
2. Vereinfachte Übertragung von Geschäftsanteilen
Die Übertragung von GmbH-Anteilen wird vereinfacht. Notarielle Beurkundungen sind nur noch in bestimmten Fällen erforderlich, was Zeit und Kosten spart.
3. Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten
Der Gesellschaftsvertrag kann nun flexibler gestaltet werden. Neue Möglichkeiten umfassen:
- Variable Gewinnausschüttungen
- Unterschiedliche Stimmrechtsklassen
- Flexible Organstrukturen
- Erweiterte Informationsrechte
Timeline der Einführung
Die Reform wird nicht auf einmal, sondern schrittweise eingeführt:
Einführungsplan:
- 1. Januar 2026: Kapitalband-System und digitale Generalversammlungen
- 1. Juli 2026: Vereinfachte Kapitalherabsetzung und GmbH-Reformen
- 1. Januar 2027: Alle übrigen Bestimmungen treten in Kraft
Handlungsbedarf für Unternehmen
Sofortige Maßnahmen
Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Vorbereitung auf die Reform beginnen:
- Statuten überprüfen: Prüfen Sie, ob Ihre Statuten angepasst werden müssen
- Governance-Strukturen analysieren: Bewerten Sie Ihre aktuellen Entscheidungsprozesse
- IT-Systeme vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme digitale Verfahren unterstützen
- Rechtsberatung einholen: Lassen Sie sich über die spezifischen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen beraten
Langfristige Strategien
Nutzen Sie die Chancen der Reform für eine strategische Neuausrichtung:
- Optimierung der Kapitalstruktur
- Modernisierung der Corporate Governance
- Verbesserung der Investor Relations
- Digitalisierung von Gesellschaftsprozessen
Auswirkungen auf internationale Unternehmen
Für internationale Unternehmen mit Schweizer Tochtergesellschaften bietet die Reform neue Möglichkeiten:
Holdingstrukturen
Das neue Kapitalband-System macht Schweizer Holdinggesellschaften noch attraktiver für internationale Konzernstrukturen. Die Flexibilität bei Kapitalanpassungen ermöglicht es, schneller auf geschäftliche Entwicklungen zu reagieren.
Finanzierungsstrukturen
Die vereinfachten Verfahren eröffnen neue Möglichkeiten für innovative Finanzierungsstrukturen und machen die Schweiz als Finanzierungsstandort attraktiver.
Fazit und Ausblick
Die Reform des Schweizer Gesellschaftsrechts stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Wirtschaftsstandorts Schweiz dar. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Änderungen vorbereiten und die neuen Möglichkeiten nutzen, können sich wichtige Wettbewerbsvorteile sichern.
Die schrittweise Einführung gibt Unternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung, erfordert aber auch eine proaktive Herangehensweise bei der Implementierung.
Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg
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